Allgemeine Geschäftsbedingungen
Personal-Sporting – Jamal El Bachiri, Sindlinger Str. 33,
65719 Hofheim – im folgenden nur noch „Personal-Sporting“
genannt.
§ 1 Leistungsgegenstand / Personal Training
Personal-Sporting verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu
beraten und zu betreuen.
Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als
zeit bestimmte, dienst vertragliche Verpflichtung entsprechend
§ 611 BGB.
Die vereinbarte Trainingseinheit beträgt 60 od. 90 Minuten. Art,
Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen und mögliche Trainingsinhalte und Ziele werden
vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand / Gruppentraining / Firmenfitneß
Personal-Sporting verpflichtet sich die Gruppe / Firma im Rahmen
der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung zu beraten
und zu betreuen.
Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch die Gruppe / Firma in Anspruch
genommen werden.
Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611
BGB.
Die vereinbarte Trainingseinheit beträgt 60 od. 90 Minuten. Art,
Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit der Gruppe/
Firma abgesprochen und mögliche Trainingsinhalte und Ziele
werden vorab in einem Gespräch mit der Gruppe/Firma
abgestimmt.
§ 3 Sonstige Leistungen
Personal-Sporting steht ihren Klienten außerhalb der Trainings-
einheit von Mo.- Sa. zwischen 9.00 und 22.00 Uhr im Rahmen
der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per
Telefon und E-Mail zur Verfügung.
Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Ständige Erreichbarkeit
von Personal-Sporting.
§ 4 Kosten
Die Kosten für die Massage werden in 5er/10er Karten, bzw.
Einzelterminen erhoben und nach Vereinbarung berechnet.
Die Kosten für Personal Training werden in einem Gespräch
abgestimmt und nach Vereinbarung berechnet.
Der kostenneutrale Durchführungsort für Personal Training
ist 10 Km um den Wohnort des Trainers. Andere Orte sind
nach Absprache möglich. Die erste Trainingseinheit beinhaltet
einen Fitneß - Check.
§ 5 Sonstige Kosten
Entstehen für die erbrachten Leistungen aufgrund der ge-
wünschten Sportart und/ oder Trainingsinhalte weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmiete, etc.) so sind diese vom Klienten
bzw. der Firma zu tragen.
Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o.ä., welche zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der
Klient oder Firma in Höhe der Abrechnungsmodalitäten der
jeweiligen Dienstleisters. Werden anderweitige Trainings-
oder Dienstleistung (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen, etc.)
in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife
vereinbart.
Kauft Personal-Sporting im Auftrag des Klienten oder der Firma
Produkte (Sportartikel, etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur
vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von
Personal – Sporting. Somit auch Ware die bei Personal-Sporting
gekauft worden ist.
Für Leihgeräte (z.B. Herzfrequenzgerät von Polar) die nach den Trainingseinheiten defekt sind oder einbehalten werden, werden
die Kosten in voller Höhe des Neupreises fällig.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Der Klient oder Firma erhält von Personal-Sporting eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
Danach kommt der Auftraggeber in Verzug. Es werden Verzugs-
kosten zzgl. einer Gebühr von 5,-€ erhoben.
Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch
auf weitere Trainingseinheiten oder weitere Dienstleistung.
§ 7 Haftung
Personal-Sporting schließt gegenüber dem Auftragsgeber und
dem/den Klienten, bzw. am Training teilnehmenden Personen,
jegliche Haftung für einen Personen- oder Sachschaden aus, der
nicht auf grob fahrlässig oder vorsätzlich Pflichtverletzung oder
auch etwaiger Erfühllungshilfen beruht.
Eine Haftungsausschlusserklärung ist zusätzlich zu unterschreiben
und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung.
Personal-Sporting haftet nicht über die Erbringung ihrer ge-
schuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung
des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten
Zwecks.
Nimmt der Auftraggeber oder Klient die Leistung von Kooperation-
spartnern oder von Personal-Sporting vermittelten Firmen oder
Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.
Personal-Sporting übernimmt keine Gewährleistung für Waren
und Leistung, die der Kunde von diesen erhalten hat.
Die Klienten haben sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings oder der Beratung
auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten
Weg von und zum Trainings- und Beratungsort.
§ 8 Verhinderung und Ausfall
Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens
aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls
wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit
in voller Höhe berechnet.
Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorher-
sehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, etc. ) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor
statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung
über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem
Klienten getroffen.
In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaub, etc. ) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertige qualifizierter Trainer
die Betreuung übernehmen.
Der Trainer hält sich vor, bei Bemerken von gesundheitlichen
Risiken, den Klienten mit sofortiger Wirkung vom Training zu
entlassen.
§ 9 Ersatzansprüche
Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage von Personal-Sporting
können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits
gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf
Wunsch erstattet.
§ 10 Datenschutz
Die Personenbezogenen Daten des Kunden bzw. Klienten werden
von Persoanl-Sporting gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung
des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber
24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 11 Geheimhaltung
Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Personal-Sporting Stillschweigen zu
bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung
hinaus.
Personal-Sporting hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung
der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über
die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 12 Sonstige Vereinbarungen
Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur
Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese
beidseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax oder E-Mail.
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und
werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 13 Schlußbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabredungen bedürfen, sofern
in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Erfordernis der Schriftform gilt auch für den Verzicht
auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurch-
führbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Be-
stimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen
Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 01.08.2007